Wir vertreten Sie außergerichtlich und gerichtlich in mietrechtlichen Angelegenheiten. Hierzu gehören unter anderem die Gestaltung und Prüfung von Mietverträgen, die Prüfung von Nebenkostenabrechnungen, das Geltendmachen und die Abwehr von Mängel- und Schadensersatzansprüchen, Fragen rund um Kündigungen und Mieterhöhungen, das Geltendmachen und die Abwehr von Zahlungsansprüchen.